< i

Fördermittelberatung

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt die Modernisierung von Transportunternehmen - insbesondere die Einführung von förderfähigen Telematiksystemen wie dem GPSauge.

Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie von umfangreichen Fördermaßnahmen!

Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis)“

Förderperiode 2026

Der Bundeshaushalt für 2026 wurde am 14.11.2025 nach einer mehr als 15-stündigen Bereinigungssitzung durch den Haushaltsausschuss verabschiedet. Damit stehen die finanziellen Rahmenbedingungen für die De-Minimis-Förderung 2026 fest.

Verfügbare Fördermittel 2026

  • Gesamtvolumen: 261,9 Millionen Euro
  • Ausreichend für: bis zu 130.950 LKW
  • (bei maximaler Förderung von 2.000 Euro pro Fahrzeug)
Mehr Infos beim BMWE

Wichtige Termine zur De-Minimis-Förderung 2026

  • 01.12.2025Stichtag Haltereigenschaft

    An diesem Datum muss mindestens ein schwerer LKW auf Ihr Unternehmen zugelassen sein, um antragsberechtigt zu sein.

  • 14.01.2026Antragsstart Weiterbildung & Ausbildung

    Start der Antragstellung in den Förderprogrammen Weiterbildung und Ausbildung.

  • 14.04.2026Antragsstart Umweltschutz und Sicherheit (De-Minimis)

    Offizieller Start der Antragstellung im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit. Pünktlichkeit ist entscheidend.

  • 31.08.2026Letzter Termin für die Antragstellung

    Spätester Zeitpunkt zur Einreichung Ihres De-Minimis-Antrags. Ein früher Antrag wird dringend empfohlen.

Wer und was wird gefördert

Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (ab 3,5 t). Bezuschusst werden Investitionen in Umweltschutz und Sicherheit – etwa Telematik, Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme. Bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug, maximal 33.000 Euro pro Unternehmen und Jahr, als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Wichtig: Windhundprinzip beachten

Die De-Minimis-Förderung wird nach dem Windhundprinzip vergeben.
Sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, werden keine weiteren Zuwendungsbescheide erteilt – auch dann nicht, wenn grundsätzlich ein Anspruch bestanden hätte.
 

Risiko fehlerhafter Anträge

Fehlerhafte oder unvollständige De-Minimis-Anträge werden abgelehnt.
Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern. Bei einer korrigierten Neueinreichung zählt das neue Antragsdatum – mit dem Risiko, dass die Fördermittel zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr verfügbar sind.
 

Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen zur De-Minimis-Förderung

(Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“)

Wie hoch ist die De-Minimis-Förderung 2026?

Im Rahmen der De-Minimis-Förderung 2026 können Unternehmen bis zu 2.000 Euro pro LKW und Jahr erhalten. Der maximale Gesamtzuschuss pro Unternehmen beträgt 33.000 Euro.

Was passiert, wenn der De-Minimis-Antrag fehlerhaft ist?

Fehlerhafte oder unvollständige Anträge werden nicht bewilligt. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bei einer erneuten Antragstellung zählt das neue Eingangsdatum – mit dem Risiko, dass die Fördermittel zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft sind.

Müssen die geförderten Maßnahmen sofort umgesetzt werden?

Nein. Die Umsetzung der Maßnahmen ist innerhalb des bewilligten Förderzeitraums möglich. Die verbindlichen Fristen sind im jeweiligen Zuwendungsbescheid festgelegt.

Ist ein De-Minimis-Antrag auch ohne Gemeinschaftslizenz möglich?

Ja. Auch Unternehmen im Werkverkehr können die De-Minimis-Förderung beantragen, sofern sie Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchführen.

Gibt es einen Unterschied zwischen De-Minimis und „Umweltschutz und Sicherheit“?

Nein. Das Förderprogramm trägt seit 2024 offiziell den Namen „Umweltschutz und Sicherheit“. Die Bezeichnung De-Minimis-Förderung wird weiterhin branchenweit verwendet und beschreibt dasselbe Programm.

Übersicht über alle förderfähigen Maßnahmen

Fahrzeugbezogene Maßnahmen
Direkt fahrzeugbezogene Fördermaßnahmen umfassen Fahrassistenzsysteme, Partikelminderungssysteme, Start-Stopp-Systeme, hinsichtlich Geräuschentwicklung und Rollwiderstand optimierte Reifen und diverse Aufwendungen für Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen.
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Zur Effizienzsteigerung werden insbesondere Telematiksysteme und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen gefördert - genau die Dinge, die das GPSauge erfüllt.
Weiterbildungen
Auch die Kosten für Vorbereitungslehrgänge, Telematikschulungen z.B. für den GPS-Explorer, Rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr, Sozialvorschriften, Transportrecht, Arbeitsrecht, Zollrecht und Fahrsicherheitstrainings sind förderfähig.
Personenbezogene Maßnahmen
Aufwendungen für zusätzliche, überobligatorische Sicherheitsausstattung für Fahr- und Ladepersonal sowie der Disponenten

Kontaktformular

Kontaktformular

Kontaktieren Sie uns!
Kundenbetreuung direkt kontaktieren: +49 (0) 9721 796973-0
Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Lassen Sie sich jetzt zu Ihrer Förderung beraten

Bereit für bis zu 80 % Zuschuss?

Nutzen Sie unser Kontaktformular für eine schnelle und unverbindliche Beratung zum Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit.
In der Regel melden wir uns innerhalb eines Werktags per E-Mail oder telefonisch bei Ihnen.

+49 9721 796 973 40

Ihre Ansprechpartnerin

Kerstin M. Kirchner (Fördermittelberatung)

Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an, wenn Sie einen Rückruf wünschen.

Suche
Hardware-Komponenten
Software-Komponenten
Mediathek
E-Mail
Telefon
Support
Zum Online-Shop
Zum GPS-Explorer
Sprache wählen
EN
GR
IT
ES
FR
TR
Seite drucken