Fördermittelberatung
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt die Modernisierung von Transportunternehmen - insbesondere die Einführung von förderfähigen Telematiksystemen wie dem GPSauge.
Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie von umfangreichen Fördermaßnahmen!
Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (ehemals De-minimis)“
Förderperiode 2026
Der Bundeshaushalt für 2026 wurde am 14.11.2025 nach einer mehr als 15-stündigen Bereinigungssitzung durch den Haushaltsausschuss verabschiedet. Damit stehen die finanziellen Rahmenbedingungen für die De-Minimis-Förderung 2026 fest.
Verfügbare Fördermittel 2026
- Gesamtvolumen: 261,9 Millionen Euro
- Ausreichend für: bis zu 130.950 LKW
- (bei maximaler Förderung von 2.000 Euro pro Fahrzeug)
Wichtige Termine zur De-Minimis-Förderung 2026
- 01.12.2025Stichtag Haltereigenschaft
An diesem Datum muss mindestens ein schwerer LKW auf Ihr Unternehmen zugelassen sein, um antragsberechtigt zu sein.
- 14.01.2026Antragsstart Weiterbildung & Ausbildung
Start der Antragstellung in den Förderprogrammen Weiterbildung und Ausbildung.
- 14.04.2026Antragsstart Umweltschutz und Sicherheit (De-Minimis)
Offizieller Start der Antragstellung im Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit. Pünktlichkeit ist entscheidend.
- 31.08.2026Letzter Termin für die Antragstellung
Spätester Zeitpunkt zur Einreichung Ihres De-Minimis-Antrags. Ein früher Antrag wird dringend empfohlen.
Wer und was wird gefördert
Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit in Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (ab 3,5 t). Bezuschusst werden Investitionen in Umweltschutz und Sicherheit – etwa Telematik, Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme. Bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug, maximal 33.000 Euro pro Unternehmen und Jahr, als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wichtig: Windhundprinzip beachten
Die De-Minimis-Förderung wird nach dem Windhundprinzip vergeben.
Sobald die verfügbaren Fördermittel ausgeschöpft sind, werden keine weiteren Zuwendungsbescheide erteilt – auch dann nicht, wenn grundsätzlich ein Anspruch bestanden hätte.
Risiko fehlerhafter Anträge
Fehlerhafte oder unvollständige De-Minimis-Anträge werden abgelehnt.
Die Prüfung kann mehrere Wochen dauern. Bei einer korrigierten Neueinreichung zählt das neue Antragsdatum – mit dem Risiko, dass die Fördermittel zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr verfügbar sind.
Häufige Fragen zur De-Minimis-Förderung
(Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“)
Wie hoch ist die De-Minimis-Förderung 2026?
Im Rahmen der De-Minimis-Förderung 2026 können Unternehmen bis zu 2.000 Euro pro LKW und Jahr erhalten. Der maximale Gesamtzuschuss pro Unternehmen beträgt 33.000 Euro.
Was passiert, wenn der De-Minimis-Antrag fehlerhaft ist?
Fehlerhafte oder unvollständige Anträge werden nicht bewilligt. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bei einer erneuten Antragstellung zählt das neue Eingangsdatum – mit dem Risiko, dass die Fördermittel zu diesem Zeitpunkt bereits ausgeschöpft sind.
Müssen die geförderten Maßnahmen sofort umgesetzt werden?
Nein. Die Umsetzung der Maßnahmen ist innerhalb des bewilligten Förderzeitraums möglich. Die verbindlichen Fristen sind im jeweiligen Zuwendungsbescheid festgelegt.
Ist ein De-Minimis-Antrag auch ohne Gemeinschaftslizenz möglich?
Ja. Auch Unternehmen im Werkverkehr können die De-Minimis-Förderung beantragen, sofern sie Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 GüKG durchführen.
Gibt es einen Unterschied zwischen De-Minimis und „Umweltschutz und Sicherheit“?
Nein. Das Förderprogramm trägt seit 2024 offiziell den Namen „Umweltschutz und Sicherheit“. Die Bezeichnung De-Minimis-Förderung wird weiterhin branchenweit verwendet und beschreibt dasselbe Programm.
Übersicht über alle förderfähigen Maßnahmen
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