
Das GPSauge staatlich fördern lassen
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterstützt die Modernisierung von Transportunternehmen - insbesondere die Einführung von förderfähigen Telematiksystemen wie dem GPSauge.
Lassen Sie sich von uns beraten und profitieren Sie von umfangreichen Fördermaßnahmen!
Förderperiode 2025
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat den Starttermin für die neue Förderperiode des Programms „Umweltschutz und Sicherheit” bekannt gegeben.
Antragsstart: 4. August 2025, 9 Uhr
Fristende: 1. September 2025
Neu 2025: Auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen sind förderfähig!
Achtung: Für die Antragstellung bleiben nur wenige Wochen Zeit, also jetzt vorbereiten!
Wer und was wird gefördert?

Unternehmen im Güterkraftverkehr mit eigenen Nutzfahrzeugen ab einem Gewicht von 7,5 Tonnen sind berechtigt, Fördermaßnahmen wie "Umweltschutz und Sicherheit" des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) in Anspruch zu nehmen.
Um eine Unterstützung für einzelne Fahrzeuge zu erhalten, müssen diese bis spätestens 1. Dezember des Vorjahres zugelassen worden sein. Die Eckdaten für die Förderung lauten wie folgt:
- Die Förderung deckt maximal 80 Prozent der Maßnahmenkosten.
- Je Fahrzeug wird höchstens ein Betrag von 2.000 Euro unterstützt.
- Die Gesamtfördergrenze liegt bei 33.000 Euro pro Unternehmen.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) fördert nicht nur fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen im Rahmen von "Umweltschutz und Sicherheit", sondern unterstützt auch Weiterbildungen. Es ist zu beachten, dass nur Unternehmen förderberechtigt sind, die Güterkraftverkehr gemäß § 1 GüKG durchführen.
Alle Details stehen auf der Seite des BALM zur Verfügung: Förderprogramm Umweltschutz und Sicherheit (PDF)
Übersicht über alle förderfähigen Maßnahmen
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